Für alles, was du bei hinoko® kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie kostet nichts, du musst dich nirgends dafür anmelden, und sie gilt zusätzlich zu deinem Widerrufsrecht.
Das amtliche Hinweisblatt
Dies ist die harmonisierte Kennzeichnung der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung, unverändert wiedergegeben:
Weiterführende Informationen der EU-Kommission zu den Rechten in einzelnen Ländern: europa.eu/youreurope/garantien
Was das für dich bedeutet
Wenn eine Ware nicht das ist, was vereinbart war – sie entspricht nicht der Beschreibung oder funktioniert nicht bestimmungsgemäß –, kannst du dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. Dann bekommst du zunächst kostenlose Nachbesserung oder Ersatz; unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Preisminderung oder den Kaufpreis zurück.
Die Frist beträgt in Deutschland zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Das alles gilt von Gesetzes wegen, unabhängig von zusätzlichen Zusagen.
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Widerruf
Die beiden werden oft verwechselt, sind aber unterschiedliche Rechte:
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Gewährleistung
Greift, wenn mit der Ware etwas nicht stimmt. Zwei Jahre ab Erhalt, keine Frist von 14 Tagen.
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Widerruf
Greift ohne jeden Grund, auch wenn alles in Ordnung ist – aber nur binnen 14 Tagen. Siehe Widerruf.
So meldest du einen Mangel
Schreib mir kurz, was nicht stimmt – gern mit Bestellnummer und, wenn es sich zeigen lässt, einem Foto. Das beschleunigt es, ist aber keine Bedingung.
E-Mail: info@hinoko.coffee
oder über die Kontaktseite
Bei Kaffee gilt zusätzlich das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung. Melde dich trotzdem, wenn etwas nicht in Ordnung ist – wir finden eine Lösung.
Verantwortlich
Jamie-Lee Riedel, hinoko®
Gesellenstr. 11
42119 Wuppertal
Deutschland
E-Mail: info@hinoko.coffee
Die vollständigen Bedingungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.